Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.259

 

Todesstrafe für das unerlaubte Verlassen eingesetzt hätten. Etwa zeitgleich seien auch die ersten systematischen Massenerschiessungen im Distrikt Galizien und weiteren ostpolnischen Gebieten festzustellen gewesen.

 

Am 16.Dezember 1941 habe Generalgouverneur Frank auch die Mitarbeiter der Zivilverwaltung des Generalgouvernements mit deutlichen Worten auf die anstehende systematische Vernichtung der jüdischen Bevölkerung hingewiesen:

"Mit den Juden - das will ich Ihnen auch ganz offen sagen - muss so oder so Schluss gemacht werden. [...] Ich habe Verhandlungen zu dem Zweck angeknüpft, sie nach dem Osten abzuschieben. Im Januar findet über diese Frage eine grosse Besprechung in Berlin statt [...]. Jedenfalls wird eine grosse jüdische Wanderung einsetzen, aber was soll mit den Juden geschehen? Glauben Sie, man wird sie im Ostland in Siedlungsdörfern unterbringen? Man hat uns in Berlin gesagt: Weshalb macht man diese Scherereien; man könne im Ostland oder im Reichskommissariat auch nichts mit ihnen anfangen, liquidiert sie selber! [...] Diese 3,5 Millionen Juden können wir nicht erschiessen, wir können sie nicht vergiften, wir werden aber doch Eingriffe vornehmen können, die irgendwie zu einem Vernichtungserfolg führen, und zwar im Zusammenhang mit den vom Reich her zu besprechenden grossen Massnahmen."

 

Am 20.Januar 1942 habe diese Besprechung, bekannt als sogenannte "Wannsee-Konferenz", in Berlin stattgefunden. Hierbei habe es sich um ein Treffen auf Staatssekretärsebene gehandelt, bei dem im Wesentlichen Kompetenzfragen im Anschluss an die bereits getroffene grundlegende Entscheidung über die Durchführung systematischer Massenmorde besprochen und zeitliche sowie organisatorische Fragen thematisiert worden seien.

 

Zur Rolle des Generalgouvernements und der Kompetenzverteilung befindet sich in dem eingeführten Besprechungsprotokoll dieser Konferenz folgende Passage:

 

"Staatssekretär Dr. Bühler [Stellvertreter des Generalgouverneurs Frank] stellte fest, dass das Generalgouvernement es begrüssen würde, wenn mit der Endlösung dieser Frage im Generalgouvernement begonnen würde, weil einmal hier das Transportproblem keine übergeordnete Rolle spielt und arbeitseinsatzmässige Gründe den Lauf dieser Aktion nicht behindern würden. Die Juden müssten so schnell wie möglich aus dem Gebiet des Generalgouvernements entfernt werden, weil gerade hier der Jude als Seuchenträger eine eminente Gefahr bedeutet und er zum anderen durch fortgesetzten Schleichhandel die wirtschaftliche Struktur des Landes dauernd in Unordnung bringt. Von den in Frage kommenden etwa 2½ Millionen Juden sei überdies die Mehrheit der Fälle arbeitsunfähig. Staatssekretär Dr. Bühler stellt weiterhin fest, dass die Lösung der Judenfrage im Generalgouvernement federführend beim Chef der Sicherheitspolizei und des SD [Heydrich] liegt und seine Arbeiten durch die Behörden des Generalgouvernements unterstützt würden. Er hätte nur eine Bitte, die Judenfrage in diesem Gebiet so schnell wie möglich zu lösen."

 

In diesem Zusammenhang führte der Sachverständige Dr. P. weiter aus, dass Heydrich in seiner Funktion als Leiter des RSHA die Federführung der Vernichtungsaktionen in ganz Europa innegehabt habe, im Generalgouvernement diese Aufgabe jedoch Globocnik übertragen worden sei, der bereits seit etwa Anfang November 1941 das erste der drei Vernichtungslager der sogenannten "Aktion Reinhardt" in Belzec errichten habe lassen. Dies habe sich äusserlich darin gezeigt, dass es in 1941 noch geheissen habe: "Wachmannschaften des Beauftragten des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Polizei - Chef der Ordnungspolizei - für die Errichtung der SS- und Polizeistützpunkte im neuen Ostraum ...", ab da jedoch "Wachmannschaften des SS- und Polizeiführers im Distrikt Lublin".