Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.257

 

liessen. Vielmehr konnten seine Ausführungen in allen Bereichen als massgebliche historische Bewertung der Entscheidungsfindung zugrunde gelegt werden.

 

1. Sachverständiger Dr. P.: Judenverfolgung im Reich

 

Zum zeitgeschichtlichen Hintergrund der gegenständlichen Tatvorwürfe führte der Sachverständige aus, dass sich die NSDAP bereits im Jahr 1920 ein antisemitisches Parteiprogramm gegeben habe, das sich auf eine vermeintliche Weltverschwörung der Juden mit wirtschaftlichen Interessen im Westen und als Basis des Kommunismus im Osten berief, wobei unter dem Parteiführer Adolf Hitler der Antisemitismus zum Dreh- und Angelpunkt des nationalsozialistischen Weltbildes geworden sei, das die Juden nicht nur als religiös-kulturelle, sondern als vermeintlich rassische Gruppe gesehen habe.

 

Der Sachverständige legte dar, wie sich nach der Machtergreifung durch die NSDAP am 30.Januar 1933 der zunehmende Ausschluss der Juden aus öffentlichen Ämtern, deren Entrechtung (u.a. durch die "Nürnberger Gesetze" von 1935) und Terrorisierung ("Reichspogromnacht" oder "Reichskristallnacht" im November 1938) entwickelte. Bis zum Kriegsbeginn im September 1939 sei etwa die Hälfte der Juden aus Deutschland und Österreich vertrieben worden, die Verbliebenen verarmt, isoliert und ständigen Schikanen ausgesetzt gewesen. Grosse Gruppen seien noch nach Kriegsbeginn ausgewandert, u.a. in die als sicher geltenden Niederlande.

 

Jeder Behördenzweig sei in die Entrechtung und schliesslich Verfolgung der Juden eingebunden gewesen. Jede leitende Behörde habe ein "Judenreferat" gehabt.

 

Straftaten gegen Juden seien von Polizei und Justiz nicht mehr verfolgt worden. Richtlinien hierzu seien nicht bekannt - anders etwa als die auf einer Konferenz der Generalstaatsanwälte und der OLG-Präsidenten im Frühjahr 1941 beschlossene Niederschlagung von Strafanzeigen wegen Mordaktionen an Behinderten. Eher seien umgekehrt Verfahren wegen Geheimnisverletzung eingeleitet worden, wenn jemand über die Ermordung von Juden etwas erzählt habe oder wenn jemand einen Juden der Ermordung durch Verstecken entzogen habe. Die ordentliche Justiz sei für SS und Polizei ohnehin nicht zuständig gewesen.

 

2. Sachverständiger Dr. P.: Judenverfolgung im Generalgouvernement

 

Mit dem Überfall auf Polen am 1.September 1939 und der Besetzung des westlichen Teils Polens seien weitere zwei Millionen Juden aus den polnischen Gebieten unter deutsche Herrschaft geraten, die von Anfang an noch schlechter als die deutschen Juden behandelt worden seien.

 

Der Sachverständige schilderte die Aufteilung Polens zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion und die Aufteilung des vom Reich besetzten Teils Polens 108, die Verfolgung und Entrechtung der Juden im neu gebildeten Generalgouvernement durch deren Anfang 1941 begonnene systematischen Ghettoisierung und zunehmende Ausbeutung und Verelendung.

 

Nach Beginn des Russlandfeldzugs habe ein Übergang von der Verfolgung zur systematischen Ermordung der Juden stattgefunden, nachdem die ursprünglich von der nationalsozialistischen Führung vorgesehene Politik der forcierten Vertreibung der Juden Richtung Osten zunehmend auf Schwierigkeiten gestossen sei. Der Oktober 1941 gelte daher als Schlüsselmonat

 

108 Siehe oben B II 3 Seite 230.