Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.252

 

l) Transport vom 8.Juni 1943, in Sobibor angekommen am 11.Juni 1943, mit 3030 Personen; hiervon wurden mindestens 2800 noch am Ankunftstag in den Gaskammern getötet; unter ihnen befanden sich die Eltern und die Schwester der Nebenklägerin Charlotte H.-V. und die Eltern des Nebenklägers Robert Coh. Bei diesem Zug handelte es sich um den sog. "Kindertransport". Fast 1000 von den über 3000 Personen waren jünger als 14 Jahre.

 

m) Transport vom 29.Juni 1943, in Sobibor angekommen am 2.Juli 1943, mit 2378 Personen; hiervon wurden mindestens 2300 noch am Ankunftstag in den Gaskammern getötet; unter ihnen befanden sich der Vater des Nebenklägers Jaap Sim., die Eltern und die Schwester des Nebenklägers David van Hui., der Vater des Nebenklägers Marco de Gr. sowie die Mutter des Nebenklägers Nathan Hak.

 

n) Transport vom 6.Juli 1943, in Sobibor angekommen am 9.Juli 1943, mit 2403 Personen; hiervon wurden mindestens 2300 noch am Ankunftstag in den Gaskammern getötet; unter ihnen befanden sich die Schwester der Nebenklägerin Rosa W.-B. und die Eltern der Nebenklägerin Mary R.-L.

 

o) Transport vom 13.Juli 1943, in Sobibor angekommen am 16.Juli 1943, mit 1965 Personen; hiervon wurden mindestens 1900 noch am Ankunftstag in den Gaskammern getötet; unter ihnen befand sich der Vater der Nebenklägerin F.-S.

 

p) Transport vom 20.Juli 1943, in Sobibor angekommen am 23.Juli 1943, mit 2154 Personen; hiervon wurden mindestens 1900 noch am Ankunftstag in den Gaskammern getötet; unter ihnen befanden sich die Eltern der Nebenklägerin Aleida Kee., die Eltern des Nebenklägers Phillip Jac. und die Eltern des Nebenklägers Jack Pl.

 

VII. Weitere Aufenthalte des Angeklagten bis Kriegsende

 

1. Flossenbürg

 

Ab Sommer 1943 kam es wegen der näher rückenden Ostfront und personeller Engpässe im Reich zu umfangreichen Versetzungen der Trawniki-Männer in Lager im Reichsgebiet. So wurde auch der Angeklagte Anfang Oktober 1943 zusammen mit 139 Trawniki-Wachmännern ins Konzentrationslager Flossenbürg versetzt; er tat dort Wachdienst bis etwa zum Herbst/Winter 1944/45.

 

Der Angeklagte erhielt dort, wie nunmehr auch alle anderen Trawniki-Männer, die in die Lager im Reich versetzt wurden, eine Tätowierung mit seiner Blutgruppe, wie sie alle Angehörigen der SS hatten.

 

2. Heuberg

 

Im Winter 1944/1945, frühestens Dezember 1944, wurde der Angeklagte ins Truppenlager Heuberg auf der Schwäbischen Alb beordert, wo er der Ukrainischen Befreiungsarmee, bekannt unter dem Namen "Wlassow-Armee" zugeteilt wurde. Seine Einheit marschierte nach Osten. Beim Heranrücken der US-amerikanischen Soldaten warfen sie alles weg, was sie als SS-Leute identifizieren konnte, verbrannten es oder versuchten es sonst zu entfernen.

 

VIII. Aufenthalte des Angeklagten nach Kriegsende

 

1. Der Angeklagte als "displaced person

 

Nach Kriegsende meldete sich der Angeklagte als sog. "Displaced Person" bei der amerikanischen Militärverwaltung. Entgegen dem Übereinkommen zwischen den Siegermächten wurde