Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.246

 

begingen. Geschwächte, erkrankte oder von Misshandlungen verletzte Häftlinge wurden ins "Lager III" gebracht und dort erschossen. Nach Fluchten oder Fluchtversuchen wurde oft das gesamte Häftlingskommando ermordet.

 

Die benötigten Arbeitshäftlinge wurden aus den mit den Transporten Ankommenden ausgesondert. Die Zahl bestimmte sich danach, wie viele seit der letzten Selektion gestorben oder ermordet worden waren. Männliche Arbeitshäftlinge waren in der Regel zwischen 15 und 30 Jahren alt, weibliche zwischen 13 und 30 Jahren.

 

Eine darüber hinausgehende Selektion von Juden für Arbeitseinsätze fand jedenfalls 1943 nur noch in geringem Umfang statt. In Sobibor selbst wurden am 4.Juni 1943 81 Häftlinge, unter ihnen der Nebenkläger Jules Sc., noch auf der Rampe ausgesondert und ins Arbeitslager Dorohucza verbracht.

 

6. Die Wachmannschaften

 

Die Trawniki-Männer spielten eine wichtige Rolle bei der Ermordung der Juden in den Vernichtungslagern; so auch in Sobibor. Sie waren in allen Phasen der Ermordung der Juden beteiligt und wussten dies auch.

 

a) Aufgaben

 

Ein Zug von Trawniki-Männern sorgte für die Aussensicherung. Sie hatten die Wachtürme besetzt, die mit Maschinengewehren bestückt waren. Damit sicherten sie das Lager sowohl gegen evtl. Angriffe von Partisanen wie auch - wie dann beim Häftlingsaufstand im Oktober 1943 tatsächlich geschehen - gegen Angriffe jüdischer Häftlinge.

 

Wenn ein Transport ankam und alle anderen Arbeiten ruhten, waren die Trawniki-Männer mit der Bewachung der ankommenden Juden und der Durchsetzung der Befehle der SS- und Polizeileute bis hin zur Vergasung und Verbrennung oder Erschiessung betraut, namentlich beim Entladen der Waggons, beim Durchschleusen der Juden ins "Lager II", bei der Durchsetzung der Anweisung sich auszuziehen und alles zurückzulassen. Sie waren mit ihren Waffen dabei, wenn die Juden durch den "Schlauch" ins "Lager III" geführt und in die Gaskammern gedrängt wurden. Schliesslich bewachten sie die Tätigkeit der Arbeitshäftlinge im "Lager III" beim Herausschaffen, Durchsuchen und Verbrennen der Leichen und stellten den Wachdienst für die im "Lager III" eingeschlossenen Arbeitshäftlinge. Sie führten auch selbst auf Weisung der SS- und Polizeileute Erschiessungen im "Lager III" oder bei der "Kapelle" durch.

 

Die Trawniki-Männer, die nicht am Bahngleis und nicht auf dem Weg zur Gaskammer Dienst taten, standen in Bereitschaft für den Fall eines Aufstandes oder einer sonst aussergewöhnlichen Lage. Die SS- und Polizei-Leute gingen davon aus, dass sie im Ernstfall auf diesen Zug zurückgreifen konnten; die Wachleute wussten dies ebenso.

 

Weisungen der SS- und Polizeifunktionäre ergingen zunächst an die volksdeutschen Zug- oder Rottenführer, und von diesen an die Wachleute. Die deutschen Offiziere verliessen sich auf die Gefolgschaft der ukrainischen Wachleute, weil sie davon ausgingen, dass diese wegen der besseren Versorgung, der Entlohnung sowie der Strafdrohungen an der Aufrechterhaltung des Lagerbetriebs interessiert waren.

 

Die drei Züge wurden in einem Achtstunden-Zyklus reihum eingesetzt. Ein Zug war für den äusseren Wachdienst eingeteilt, der zweite Zug für die Routinearbeiten im Lageralltag; der dritte Zug hatte sich in Bereitschaft zu halten. Die Züge rotierten zwischen drei Tagen Wachdienst und drei Tagen Bereitschaftsdienst. Damit wechselte jeder einzelne Wachmann durch