Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

> zum Inhaltsverzeichnis

Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.240

 

Wurde allerdings ein Trawniki-Mann, der den Dienst mit der Waffe verlassen hatte, im Rahmen der eingeleiteten Suchaktion aufgestöbert, wurde er - sofern die Polizeikräfte ihn nicht bei der Festnahme im Feuergefecht erschossen - einer sog. Sonderbehandlung zugeführt: entweder erschossen oder vor versammelter Mannschaft aufgehängt.

 

Die Gründe für ein Verbleiben bei den Trawniki-Männern und in den Lagern waren verschiedene. Manche hatten sicherlich Angst vor der Vergeltung durch die Deutschen, wenn die Flucht misslingen sollte. Die meisten jedoch sahen sich im Vergleich zum Leben als Soldat oder im Kriegsgefangenenlager bei ihrer Tätigkeit als Wachmann im Lager mit dem für sie weitgehend gefahrlosen Dienst am besten vor den Gefahren des Krieges und seiner Folgen geschützt, zumal ihnen der Dienst auch faktische Freiräume bot, in denen sie Alkohol konsumieren, Kontakte zu Frauen unterhalten und sich an Opfervermögen bereichern konnten.

 

IV. Das Vernichtungslager Sobibor

 

Das Lager nahe dem Bahnhof des Dorfes Sobibor in der Provinz Lublin in Polen wurde im Frühjahr 1942 eingerichtet und diente allein der Vernichtung von Personen der von den Nazis definierten jüdischen Rasse. Es bestand bis kurz nach dem Aufstand der jüdischen Arbeitshäftlinge am 14.Oktober 1943.

 

1. Einrichtung des Lagers

 

Das in einem ebenen Waldgelände mit Hilfe jüdischer Arbeiter aus den benachbarten Siedlungen erbaute Lager war an der von Nord nach Süd verlaufenden Bahnstrecke Chelm - Wlodawa - Brest-Litowsk, 5 km von der Grenze zwischen dem Generalgouvernement und dem damaligen Reichskommissariat Ukraine und ca. 6 km vom gleichnamigen Dorf Sobibor entfernt gelegen. Es hatte in etwa einen rechteckigen Grundriss bei 600 x 400 Metern Seitenlänge und 25 Hektar Grundfläche. Das Lager war vollständig von einem Stacheldrahtzaun umgeben.

 

Es war neben dem Bahngleis angelegt, dem Rangiergleise angeschlossen waren, und von dem aus ein Nebengleis in den eigentlichen Lagerkomplex hineinführte. Unmittelbar neben diesem Abstellgleis befand sich eine Rampe, die der Entladung der eingetroffenen Transporte und dem Aufstellen der abzutransportierenden Menschen dienen sollte. Sie erweckte den Anschein eines Bahnsteigs eines Bahnhofs. Hieran schloss sich das eigentliche Lager an, das sich wie alle Vernichtungslager in vier Bereiche teilte: ein Vorlager und die Lager I bis III, später ergänzt durch den Bereich eines Lagerteils IV, der jedoch in der Aufbauphase verblieb.

 

Nahe dem Lagereingang im südöstlichen Bereich befand sich das sog. Vorlager mit der Unterkunft des Kommandanten, den Wohnbaracken für die SS- und Polizeioffiziere und den Unterkünften der Trawniki-Männer nebst Vorratskammern, Kleidermagazin, Küche und Kantine. Hinter dem Vorlager war das mit Stacheldrahtzaun umgebene "Lager I" mit den Unterkünften und Werkstätten der jüdischen Arbeitshäftlinge. Vom nördlichen Ende der Rampe am Bahngleis führte ein Sandweg durch ein Tor zu dem etwa in der Mitte des Lagers gelegenen "Lager II". Hier befanden sich der Platz zum Entkleiden, Baracken zum Abstellen des Gepäcks, die Baracke zum Sortieren der Habseligkeiten, eine Bude zum Abgeben von Geld und Wertsachen.

 

Im hinteren Teil des "Lagers II" führte ein Tor zu einem schmalen Weg, der bogenförmig zu dem im nordwestlichen Bereich gelegenen "Lager III" ging. Er war an beiden Seiten mit einer Stacheldrahtumzäunung begrenzt, die ihrerseits dicht mit Zweigen durchflochten war, um die Sicht weitestgehend zu versperren. Er hiess "Schlauch" oder "Himmelfahrtsstrasse".