Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.237

 

"Ich erkläre hiermit, dass ich mich zum Dienste in den Wachmannschaften des SS- und Polizeiführers im Distrikt Lublin für Kriegsdauer verpflichte und dass ich mich den bestehenden Dienst- und Disziplinarvorschriften unterwerfe."

Ab Mai 1943 musste der Trawniki-Mann eine weitere "Erklärung" unterschreiben, die wie folgt lautete:

"Ich bin darüber belehrt worden, dass ich in strafrechtlicher Hinsicht der Vorläufigen Dienststrafordnung für Polizeitruppen vom 19.4.1940 unterliege und damit bei allen Vergehen und Verbrechen von den deutschen SS- und Polizeigerichten abgeurteilt werde."

 

b) Dienstausweise

 

Jeder Trawniki-Mann erhielt einen sog. "Dienstausweis". Er hatte zwei Seiten und wurde wie ein Heft einmal gefaltet. In der Regel war er vom Lagerkommandanten Stre. unterzeichnet. Der Inhaber dieses Ausweises konnte sich somit jederzeit als Mitglied der Wachmannschaft in deutschen Diensten ausweisen.

 

Auf der Vorderseite wurden der Name und die Dienstnummer eingetragen. Auf der linken Innenseite war das gleiche Passfoto wie auf dem Personalbogen angebracht. Daneben waren die persönlichen Daten des Wachmannes wie Grösse, Gesichtsform, Augenfarbe, besondere Merkmale, Familien- und Vorname, Geburtsdatum und -ort sowie die Nationalität angegeben. Darunter war Platz für die Eintragung der Dienstort 100 und das Datum der Abkommandierung dorthin. Auf der rechten Innenseite des Dienstausweises wurde vermerkt, welche Ausrüstungsgegenstände dem Wachmann bei seinem Einsatz ausserhalb des Lagers ausgehändigt worden waren. Dieser Teil des Ausweises trug in der Regel die Unterschrift des für die Materialausgabe zuständigen Rottenführers Teufel. Der Wachmann bestätigte den Empfang mit seiner Unterschrift.

 

c) Dienstgrade, Urlaub, Besoldung

 

Die Trawniki-Männer erhielten zunächst grau-grüne Militäruniformen, nach dem Ende der Ausbildung schwarze Uniformen. Der Eingangsdienstgrad eines Trawniki-Mannes war "Wachmann". Bei entsprechender Eignung und Leistung konnte er zum Oberwachmann, Gruppenwachmann, Zugwachmann, Rottenwachmann und Oberzugwachmann befördert werden. Die höheren Ränge nahmen in der Regel die Volksdeutschen ein.

 

Die Trawniki-Männer im Rang eines Wachmannes erhielten einen Sold von 50 Pfennig je Tag, ab Mai 1943 monatlich polnische Zloty im Gegenwert von 45 Reichsmark.

 

Die Wachmänner hatten an ihren Dienstorten im allgemeinen Ausgang und konnten zwei Wochen Urlaub in Anspruch nehmen. Bei Dienst in einem Vernichtungslager war die Urlaubsgewährung allerdings eingeschränkt.

 

4. Einsatzgebiete der Trawniki-Männer

 

Den Trawniki-Männern wurden nach einer kurzen Ausbildung verschiedene Bewachungstätigkeiten zugewiesen. Sie spielten aber auch eine zentrale Rolle bei der Vernichtung der Juden im Rahmen der "Aktion Reinhardt".

 

100Gemeint ist wohl: Dienstorte.