Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.234

 

dem ein deutsches Mitglied des Lagerpersonals zur Täuschung der Opfer eine Ansprache hielt, gehörte zum wesentlichen Teil des Tötungsvorgangs. Entsprechend wurde in allen drei Vernichtungslagern verfahren.

 

Die Vernichtungsaktion begann am 16./17.März 1942 mit den gleichzeitigen Razzien in den Ghettos von Lublin und Lemberg. Bis etwa Mitte Mai wurden Zehntausende Juden aus diesen Ghettos ins Vernichtungslager Belzec deportiert und dort sofort ermordet. Ab Anfang Mai 1942 wurden ebenso Juden aus dem Distrikt Lublin nach Sobibor verschleppt und getötet. Am 22.Juli 1942 begannen die Transporte ins Vernichtungslager Treblinka. In dieser Zeit wurden Juden aus dem Deutschen Reich und der Slowakei in sog. Transitghettos im Distrikt Lublin verschleppt, etwa Izbica oder Piaski.

 

Bis Ende 1942 waren ca. 1,27 Mio. Juden in den drei Vernichtungslagern ermordet worden, die aus den Ghettos oder aus den vom Deutschen Reich besetzten Gebieten oder mit ihm verbündeten Staaten ins Generalgouvernement transportiert worden waren.

 

Neben den Vernichtungslagern errichteten die SS- und Polizeiführer mehrere grosse Zwangsarbeitslager, im Raum Lublin vor allem in Poniatowa und Trawniki. Dorthin verbrachten sie Juden aus den Ghettos. In keinem Zusammenhang mit der "Aktion Reinhardt" standen die ebenfalls in Polen liegenden Konzentrationslager in Lublin/Majdanek und in dem zu Oberschlesien geschlagenen Gebiet Auschwitz, in denen auch Fabrikationsstätten grössten Umfanges geplant und teilweise eingerichtet worden waren, um die Arbeitskraft der Häftlinge auszubeuten. Daneben bestand das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, das den systematischen Vernichtungsbetrieb im Sommer 1942 aufnahm. Es hatte neben den drei o.g. Vernichtungslagern den zahlenmässig grössten Anteil an der in Polen durchgeführten Massentötung der aus Polen stammenden und aus dem übrigen Machtbereich des Deutschen Reiches nach Polen deportierten Juden und bestand bis zum Ende der Kampfhandlungen, weshalb es einen deutlich höheren Bekanntheitsgrad hat als die drei Vernichtungslager Treblinka, Belzec und Sobibor.

 

7. Organisation der Transporte

 

Die Ermordung der Juden im Generalgouvernement im Zuge der "Aktion Reinhardt" wurde vom SS- und Polizeiapparat unter Leitung des RSHA mit Unterstützung aller Dienststellen und Einheiten der deutschen Besatzungsherrschaft, aber auch der Dienststellen im Reich, namentlich in Berlin durchgeführt.

 

Die Transporte in die Vernichtungslager übernahm die Reichsbahn. Nachrichten über Zugbewegungen liefen über den Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium in Berlin Dr.-Ing. Ganzenmüller. Die für die Fahrpläne im Generalgouvernement zuständige Sondergruppe der Generaldirektion der Ostbahn in Krakau musste sich dabei mit dem Reichsverkehrsministerium - Reichsbahn - abstimmen. Dies war schon deshalb des öfteren erforderlich, weil die Kriegsereignisse an der Ostfront Transporte für kriegsfremde Angelegenheiten immer knapper machten. Im Winter 1942/1943 führte eine wegen der Situation in Stalingrad angeordnete Transportsperre dazu, dass Himmler beim Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium, Dr.ing. Ganzenmüller nachdrücklich vorstellig werden musste, um die "Aktion Reinhardt" überhaupt weiter durchführen zu können.

 

Die aus dem Reichsgebiet, Österreich und den westeuropäischen Ländern kommenden Transporte jüdischer Menschen wurden aus Gründen der Tarnung in Personenzügen durchgeführt. Meldungen über abgehende Züge gingen gleichermassen an den Befehlshaber des SD in Lublin und Krakau wie auch an die zuständige Abteilung des SD in Berlin.