Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.232

 

einstufte, herabgesetzt und diese damit dem Tod preisgegeben. Im Oktober 1941 begann das Massensterben der Kriegsgefangenen, das im Dezember 1941 / Januar 1942 seinen Höhepunkt erreichte und erst im Mai/Juni 1942 abflaute. Von den bis Ende 1945 etwa 5,7 Millionen in deutsche Kriegsgefangenschaft geratenen Rotarmisten haben schätzungsweise 3,3 Millionen nicht überlebt. Die schlechte Behandlung unter eindeutiger Verletzung völkerrechtlicher Regeln war Teil der Nazi-Ideologie, die Slawen als Untermenschen betrachtete.

 

Die Juden in dem von den vorrückenden deutschen Truppen besetzten Gebieten Ostpolens und der Sowjetunion wurden von den hinter der Front operierenden Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei sogleich ermordet. Der sog. "Kommissar-Befehl" vom 6.Juni 1941 ordnete die Ermordung aller Juden in sowjetischen Staats- und Parteistellungen und in der sowjetischen Armee an. Daneben bestand der zumindest mündlich erteilte Befehl Hitlers, die gesamte jüdische Bevölkerung in den neu zu besetzenden Ostgebieten auszurotten, soweit sie nicht im Arbeitseinsatz stand. Dem Befehl folgten in den eroberten Gebieten der Sowjetunion zahlreiche Massenerschiessungen durch die hinter der Front operierenden Einsatzgruppen von SS und Polizei, denen zigtausende jüdische Männer, Frauen und Kinder zum Opfer fielen.

 

5. "Endlösung der Judenfrage

 

Mit dem Überfall auf die Sowjetunion sollte auch die "Endlösung der Judenfrage" in Angriff genommen werden. Am 31.Juli 1941 ermächtigte Hitlers Stellvertreter Hermann Göring den Chef des RSHA Heydrich, die "erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht zu treffen für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflussgebiet in Europa". Sofern hierbei die Zuständigkeiten anderer Zentralinstanzen berührt würden, sollten diese beteiligt werden. Weiter erging der Auftrag, "in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmassnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen".

 

Das Ziel einer Endlösung der europäischen Judenfrage bot zunächst ein eher diffuses Bild. Die Politik war auf Enteignung, Deportation, Ghettoisierung, Arbeitszwang und gezielte Verelendung ausgerichtet und zog den Tod der Juden ins Kalkül. Mit der Erkenntnis, dass es zu keiner raschen Niederschlagung der Sowjetunion kommen würde, nahm der Plan im Herbst 1941 deutlichere Konturen in Richtung auf die rasche physische Vernichtung der Juden an. Dies war Thema einer Staatssekretärsbesprechung der zuständigen Behörden am 20.Januar 1942, der sog. "Wannsee-Konferenz".

 

Die geplante Massenvernichtung sollte heimlich vor sich gehen: Sie wurde als "Geheime Reichssache" mit der höchsten Geheimhaltungsstufe versehen. Die laute, auffällige Tötungsmethode der Einsatzgruppen sollte durch eine lautlose Tötungstechnik ersetzt werden, wie man sie bei der sog. "Euthanasie", den Massenmorden an Behinderten und Kranken in Deutschland und Österreich, bereits erprobt hatte und daher wusste, wie die Opfer dabei zu Tode kamen. Damit konnte man die Opfer im Ungewissen über ihr Schicksal belassen und mit der Wahl der Orte für die Vernichtungslager die notwendige Geheimhaltung gewährleisten. Die drei Vernichtungslager Belzec, Sobibor und Treblinka wurden als "Durchgangslager", im Schriftverkehr als "Sonderkommandos" bezeichnet.

 

Nach dem Vornamen des am 5.Juni 1942 in Prag erschossenen Heydrich erhielt die Aktion der Vernichtung der Juden den Namen "Aktion Reinhardt". Unmittelbar vor Ort im Generalgouvernement verantwortlich für die Aktion war SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei Odilo Globocnik, SSPF des Distrikts Lublin, der sich beim Anschluss Österreichs besondere Verdienste erworben hatte und Himmler ergeben war.