Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.230

 

jüdischer Geschäftsleute und schliesslich mittels des Reichsbürgergesetzes und der Rassegesetze mit der Ausgrenzung der Juden aus der von ihnen definierten "Volksgemeinschaft". Mit dieser gesetzlichen Ausschaltung der Juden einher ging eine von der herrschenden NSDAP angestachelte, amtlich geduldete, sich ständig ausweitende Praxis der Schikanierung, Boykottierung und offenen Terrorisierung jüdischer Bürger durch die SA sowie ihre Diffamierung und Diskriminierung in der Öffentlichkeit durch staatlich gelenkte Propaganda.

 

Durch diese Massnahmen sollte zunächst eine Auswanderung der Juden aus Deutschland beschleunigt werden. Bis zum Kriegsbeginn im September 1939 war etwa die Hälfte der Juden aus Deutschland, Österreich und dem Sudetenland vertrieben, die Verbliebenen verarmt, isoliert und ständigen Schikanen ausgesetzt. Im Zuge der "Reichspogromnacht" im November 1938 waren rund 27.000, vor allem wohlhabende Juden verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt worden.

 

2. SS- und Polizeiapparat

 

Massgeblichen Anteil an den Massnahmen gegenüber den Juden hatte der SS- und Polizeiapparat.

 

Ab 1936 vereinigte Heinrich Himmler als Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei alle Zweige der Polizei mit der SS. Polizeiapparat und SS waren vermengt. Die politische Polizei wurde als Gestapo unmittelbar Himmler unterstellt. Alle übrigen Zweige der Polizei wurden im September 1939 im Reichssicherheitshauptamt 92 unter der Führung von Reinhardt 93 Heydrich zusammen mit Geheimdienst und SD vereinigt. Polizeibeamte erhielten SS-Dienstränge, ohne in die SS eingetreten zu sein.

 

Schon ab 1933 baute die SS eigene Institutionen auf; so namentlich die Bewachung der Konzentrationslager und die truppenähnlichen Verbände, nämlich die "Totenkopfeinheiten" und die "Verfügungsverbände", ab 1939 "Waffen-SS" genannt.

 

3. Überfall auf Polen, Generalgouvernement

 

Mit dem Überfall der deutschen Wehrmacht am 1.September 1939 begann die deutsche Besetzung Polens.

 

Die westlichen Teile Polens und Oberschlesien wurden durch Führererlasse ins Reichsgebiet eingegliedert. Aus dem übrigen Polen bis zu der im Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 23.August 1939 vereinbarten Grenze an Bug und San bildete die Reichsführung das sog. Generalgouvernement. Es sollte - ohne Rücksicht auf die Belange der Bevölkerung - als Abschiebungsgebiet für die im Reich unerwünschten Polen und Juden und als Arbeitskräftereservoir für die deutsche Kriegswirtschaft dienen. Die Deutschen schafften binnen kurzer Zeit verheerende soziale Zustände, auf deren "Abhilfe" sie dann drängten.

 

An der Spitze der zivilen Verwaltung stand der Generalgouverneur Hans Frank mit Sitz in Krakau. Er unterstand unmittelbar Hitler und war mit vollen legislativen und exekutiven Befugnissen ausgestattet. Das Gebiet gliederte sich wiederum in die vier Distrikte Krakau, Lublin, Radom und Warschau, die nach dem Überfall auf die Sowjetunion noch um das früher zu Polen gehörende Galizien erweitert wurden. Ihnen stand jeweils ein "Kreishauptmann" vor.

 

92 Im folgenden: RSHA.

93Richtig: Reinhard.