Justiz und NS-Verbrechen Bd.I

Verfahren Nr.001 - 034 (1945 - 1947)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.012a LG Lübeck 23.12.1946 JuNSV Bd.I S.189

 

Lfd.Nr.012a    LG Lübeck    23.12.1946    JuNSV Bd.I S.190

 

wieder in Ausland zu kommen. Seine diesbezüglichen Pläne wurden jedoch durch den Kriegsausbruch vereitelt.

 

Einige Tage vor Kriegsausbruch wurde der Angeklagte zur Marine eingezogen, von dort aber sehr bald zu einer Nachrichtenersatzabteilung, einer Polizei- und SS-Formation, nach Unna abgestellt, wo er auf Grund seiner nautischen Kenntnisse als Funklehrer eingesetzt wurde. Die SS-Einheit beabsichtigte, ihn als Funker zu verpflichten. Der Angeklagte lehnte das jedoch ab und wurde daher nach Beendigung des Holland-Feldzuges im Jahre 1940 zur 47 Marine zurückkommandiert. Er kam zur Kriegsmarinewerft in Kiel, tat hier zunächst beim Probefahrpersonal für U-Boote Dienst und fuhr sodann auf dem Eis- und Sperrbrecher "Kastor". Mit diesem Schiff war er auch im Einsatz und erwarb sich dabei das EK II und das Flottenkriegsabzeichen. Im Januar 1942 heiratete er. Im gleichen Jahre stellte ihn die Wehrmacht zwecks Teilnahme an einem Lehrgang der Seefahrtsschule in Hamburg frei. Dort legte er das Steuermannsexamen A II und B II ab. Seine Absicht, auch noch das Examen A V zu absolvieren, konnte er nicht mehr verwirklichen, da er inzwischen zu einer Marineeinheit nach Kiel zurückkommandiert wurde. Er wurde sodann zum "Kommandierenden Admiral Frankreich" abgestellt und fand dort als Kurier und Dolmetscher Verwendung. Inzwischen war er zum Unteroffizier (Steuermannsmaat) befördert worden. Von Frankreich aus wurde er zur Steuermannsschule Gotenhafen geschickt, wo er an einem Kommandanten-Lehrgang für Torpedo-U-Boot und Minensuchdienst teilnahm. Von dem Kommandanten dieser Schule wurde er wegen seines unmilitärischen Verhaltens schlecht beurteilt und als Defaitist hingestellt. Er kam von dort aus als Ausbilder auf das Fähnrichschulschiff "Schleswig Holstein". Während dieser Zeit äusserte er oftmals im Kreise seiner Kameraden Bedenken gegen die Kriegsführung und sprach in diesem Zusammenhang auch von der Unsinnigkeit des nationalsozialistischen Krieges. Er wurde deshalb wegen aufhetzerischer und defaitistischer Reden zweimal mit Arrest bestraft und schliesslich, um ihn "zum Soldaten zu machen" auf einen Oberfeldwebel-Lehrgang zur Marine-Lehrabteilung Stralsund geschickt. Er selbst hatte in dieser Zeit mehrmals den Wunsch geäussert, zur Front abgestellt zu werden, da er die Zustände in der Heimat auf das Schärfste missbilligte. Diesem Wunsch wurde aber von seinem Vorgesetzten nicht entsprochen.

 

Im März 1943 erwartete die Ehefrau des Angeklagten die Geburt eines Kindes. Der Angeklagte, der gerade von einer Erkrankung an Malaria wieder genesen war, bat um Urlaub. Da er jedoch als politisch unzuverlässig galt, wurde sein Urlaubsgesuch abgelehnt. Daraufhin verweigerte er den Dienst. Er wurde am 13.3.1943 verhaftet und vom Kriegsgericht wegen Zersetzung der Wehrkraft zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Nachdem er etwa 2 Wochen Strafe im Wehrmachtsgefängnis Anklam verbüsst hatte, kam er zu einer Strafsonderkompanie an den Südabschnitt der Ostfront. Hier musste er im Raum von Losowaja und Isjum, 20 - 30 m von den feindlichen Stellungen entfernt und von SS-Posten bewacht, ohne Waffen Minen legen. Er erhielt bei diesem Einsatz eine Verwundung an der Ferse und wurde in ein Lazarett nach Krummhübel verlegt, wo er gut behandelt und gepflegt wurde. Von Krummhübel aus kam er in das Marinelazarett in Stralsund. Hier behandelte man ihn wieder als Soldaten zweiter Klasse. Obwohl seine Verwundung noch nicht völlig ausgeheilt war, und er noch an Ruhr und wolhynischem Fieber litt, teilte man ihm mit, dass er alsbald wieder zur Strafkompanie abgestellt werden würde. Er reichte daraufhin ein Urlaubsgesuch ein. Der Urlaub wurde ihm jedoch nicht bewilligt, da er nach Ansicht seiner Vorgesetzten kein Recht darauf hatte. Nunmehr beschloss er, auf eigene Faust zu seiner Frau nach Hamburg zu fahren, und führte diesen Entschluss auch aus. In Hamburg wurde er in seiner Wohnung schon nach einigen Tagen von der Polizei festgenommen und wieder nach Stralsund zurückgebracht, wo er erneut vor ein Kriegsgericht gestellt wurde. In dem Verfahren beantragte der Vertreter der Anklage wegen unerlaubter Entfernung von der Truppe gegen ihn eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren. Daraufhin brach der Vorsitzende die Verhandlung zunächst einmal ab. Einige Tage später, am 29.12.1943 wurde die Verhandlung fortgesetzt. Dem Angeklagten wurde jetzt auf Grund inzwischen von der Feldsonderkompanie eingetroffenen Belastungsmaterials Fahnenflucht und Führung zersetzender Reden zur Last gelegt. Er wurde daraufhin

 

47 i.d.V.: für.