Justiz und NS-Verbrechen Bd.XVIII

Verfahren Nr.523 - 546 (1961 - 1963)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

> zum Inhaltsverzeichnis

Lfd.Nr.527a LG Trier 20.12.1961 JuNSV Bd.XVIII S.135

 

Lfd.Nr.527a    LG Trier    20.12.1961    JuNSV Bd.XVIII S.143

 

V.

 

Am 3.März 1941, als die Durchführung des Feldzuges gegen die Sowjetunion bereits geplant war, gab Adolf Hitler erstmals im Kreise seiner engsten Anhänger seine Pläne für die Behandlung der sowjetischen Führungskräfte, die in den deutschen Machtbereich gelangen sollten, bekannt. Hiernach sollten alle politischen, alle Wirtschafts- und Kulturfunktionäre "liquidiert" werden. In einer Ansprache vor über 200 höheren Befehlshabern des Heeres, der Luftwaffe, der Marine und SS am 30.März 1941 in der Reichskanzlei setzte er auch diese von seinem Vorhaben in Kenntnis. Seine Begründung für den militärischen Bereich der angeordneten Massnahmen ging dahin: alle politischen Kommissare der Roten Armee seien Verbrecher. Sie seien demgemäss nicht als Soldaten anzusehen und zu behandeln, sondern sofort nach der Gefangennahme zu erschiessen.

Keiner der anwesenden militärischen Führer machte gegen diese Auffassung Bedenken geltend.

 

Am 6.Mai 1941 erhielt das Wehrmachtsführungsamt einen schriftlichen Befehlsentwurf des Oberkommandos des Heeres (OKH), in dem die Anordnungen Hitlers vom 30.März über die Vernichtung der russischen politischen Kommissare zusammengefasst waren. General Warlimont, der stellvertretende Chef des Wehrmachtsführungsstabes, wollte den Entwurf durch die Rechtsabteilung des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) überprüfen lassen, erhielt jedoch den Bescheid, dass diese sich auf Befehl Keitels nicht mit der Sache befassen dürfe. Etwa gleichzeitig meldete der Reichsleiter Rosenberg schriftlich Bedenken gegen den Umfang der geplanten Massnahmen beim OKW an. General Warlimont trug deshalb die Angelegenheit nochmals Hitler vor. In einer Vortragsnotiz für diese Besprechung vom 12.Mai 1941 hat er den Inhalt des Befehlsentwurfs des OKH wie folgt festgehalten:

1. Politische Hoheitsträger und Leiter (Kommissare) sind zu beseitigen.

2. Soweit sie von der Truppe ergriffen werden, Entscheidung durch einen Offizier mit Disziplinargewalt, ob der Betreffende zu beseitigen ist. Hierzu genügt die Feststellung, dass der Betreffende politischer Hoheitsträger ist.

3. Politische Leiter in der Truppe werden nicht als Gefangene anerkannt und sind spätestens in den Durchgangslagern zu erledigen. Kein Abschieben nach rückwärts.

4. Fachliche Leiter von wirtschaftlichen und technischen Betrieben sind nur zu ergreifen, wenn sie sich gegen die deutsche Wehrmacht auflehnen.

5. ...

6. Im rückwärtigen Heeresgebiet sind Hoheitsträger und Kommissare mit Ausnahme der politischen Leiter in der Truppe den Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei abzugeben.

Dem gegenüber sollten nach der Denkschrift des Reichsleiters Rosenberg die mittleren und niederen Funktionäre von den geplanten Massnahmen verschont bleiben.

Für den Fall, dass Hitler diesen Vorschlägen Beachtung schenken sollte, hatte General Warlimont als Vorschlag notiert:

1. Funktionäre, die sich gegen die Truppen wenden, was von dem radikalen Teil zu erwarten ist, fallen unter den Erlass über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet Barbarossa. Sie sind als Freischärler zu erledigen.

2. Funktionäre, die sich keiner feindlichen Handlung schuldig machen, werden zunächst unbehelligt bleiben.

3. Funktionäre in der Truppe werden entsprechend dem Vorschlag des OKH zu behandeln sein. Diese werden nicht als Gefangene anerkannt und sind spätestens in den Durchgangslagern zu erledigen und keinesfalls nach rückwärts abzuschieben.

 

Am 6.Juni 1941 richtete der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht einen als "Geheime