Justiz und NS-Verbrechen Bd.XVIII

Verfahren Nr.523 - 546 (1961 - 1963)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.527a LG Trier 20.12.1961 JuNSV Bd.XVIII S.135

 

Lfd.Nr.527a    LG Trier    20.12.1961    JuNSV Bd.XVIII S.139

 

bildeten von diesem Zeitpunkt ab in immer stärkerem Masse den entscheidenden Machtapparat der damaligen Führung des Deutschen Reiches.

Die Gesamtheit aller SS-Verbände gliederte sich vor Beginn des Krieges in: die allgemeine SS, die SS-Verfügungstruppe, die SS-Totenkopfverbände, die Verstärkung der SS-Totenkopfverbände und die SS-Junkerschulen. Die allgemeine SS, als eine politische Organisation der NSDAP, war unbewaffnet. Die SS-Verfügungstruppe, deren Kern damals die SS-Leibstandarte Adolf Hitler bildete, war weder ein Teil der Wehrmacht noch der Polizei. Als stehende bewaffnete Truppe stand sie Adolf Hitler für Sonderaufgaben zur Verfügung. Die SS-Totenkopfverbände waren gleichfalls eine stehende bewaffnete Truppe der SS, die zur Lösung von Sonderaufgaben polizeilicher Natur zur Verfügung stand. Sie war gleichfalls weder ein Teil der Wehrmacht noch der Polizei und stellte vornehmlich die Wachverbände für die Konzentrationslager. Die Verstärkung der SS-Totenkopfverbände war eine Polizeitruppe, die, je nach Bedarf, insbesondere jedoch im Falle einer Mobilmachung als bewaffnete Truppe aufgestellt werden sollte. Die SS-Junkerschulen waren dazu bestimmt, den gesamten Führernachwuchs für die bewaffneten SS-Einheiten und die Polizei heranzubilden.

 

Vor Beginn des Krieges hatten das Oberkommando der Wehrmacht und der Reichsführer SS vereinbart, dass die Angehörigen der Jahrgänge 1901-1912 von der Wehrmacht für die Verstärkung der SS-Totenkopfverbände, also für polizeiliche Aufgaben, freigestellt würden. Demgemäss wurden zu Beginn des Krieges nicht nur Angehörige der allgemeinen SS dieser Jahrgänge, sondern auch andere Männer dieses Alters hierzu einberufen. Da es sich um eine "Polizeiverstärkung" handelte, erfolgte die Einberufung zunächst durch den zuständigen SS-Oberabschnitt, dessen Führer jeweils "Höherer SS- und Polizeiführer" war. Später wurde die einberufende Stelle in "Ergänzungsamt der Waffen-SS" umbenannt.

Nach Beginn des Krieges wurde die SS-Verfügungstruppe, bestehend aus der militärisch gegliederten und organisierten Leibstandarte SS Adolf Hitler und weiteren SS-Divisionen im Rahmen der Wehrmacht an der Front eingesetzt. Aus dem Stamm der SS-Totenkopfverbände bildete man die SS-Totenkopfdivision, die gleichfalls als Kampfverband an der Front Verwendung fand. Die als Wachverbände für die Konzentrationslager verbliebenen Teile führten nunmehr die Bezeichnung: SS-Totenkopfstandarten. Die "Verstärkung der SS-Totenkopfverbände (Polizeiverstärkung)" behielt auch nach Kriegsbeginn weiterhin ihren bisherigen Charakter, teilweise wurden ihre Angehörigen später in die SS-Totenkopfstandarten überführt. Viele Angehörige der Jahrgänge 1901-1912 sind auf diesem Wege zum SS-Personal der Konzentrationslager gekommen und an Geschehnissen beteiligt gewesen, die man nach ihrem Werdegang nie von ihnen erwartet hätte.

 

Die SS und später die mit ihr sachlich und personell eng verbundene Kriminal- und Geheime Staatspolizei wurden seit Übernahme der Regierungsgewalt im Jahre 1933 durch die Nationalsozialisten als eines der entscheidenden Machtinstrumente zur Durchsetzung der Ziele der nationalsozialistischen Führung eingesetzt. Diese war von Anfang an bestrebt, die herrschende demokratische Ordnung zu zerstören und die absolute Macht im Staate zu erringen. Dieses Ziel war nach ihrer Meinung nur zu erreichen, wenn alle wirklichen oder vermeintlichen politischen Gegner vernichtet oder zumindest ihrer Freiheit beraubt würden. Das führte dazu, dass viele der Betroffenen - ohne gerichtliches Verfahren - lediglich auf eine administrative Weisung hin in "Schutzhaft" genommen oder sogar getötet wurden. Die Instrumente der nationalsozialistischen Machthaber zum Vollzug dieser Anordnungen waren vornehmlich die Gestapo, später die im Reichssicherheitshauptamt zusammengefassten Organe der "Sicherheitspolizei und des SD" und die in den Konzentrationslagern eingesetzten SS-Totenkopfverbände. Durch Presse, Rundfunk, Reden und Vorträge wurde der Bevölkerung der Eindruck zu vermitteln versucht, alle diese Massnahmen richteten sich nur gegen "Staatsfeinde", erfolgten zum Schutze der Allgemeinheit und seien unabdingbar.

Dem Einwand, sie seien nicht mit den geltenden Gesetzen zu vereinbaren, war zunächst mit der Schaffung entsprechender gesetzlicher Vorschriften begegnet worden. Soweit diese als Rechtsgrundlage nicht ausreichten, wurde darauf verwiesen, dass der Wille des "Führers" oberstes Recht und Gesetz sei. Die Form, in der das "Recht" zum