DDR-JUSTIZ UND
NS-VERBRECHEN
Die ostdeutschen Verfahren wegen nationalsozialistischer
Tötungsverbrechen
1945 - 1990
rehabilitierungsverfahren
In sogenannten Rehabilitierungsverfahren können seit 1991 auf Antrag des Verurteilten (oder seiner Nachkommen) SBZ/DDR-Urteile wegen Rechtsstaatswidrigkeit aufgehoben werden.