DDR-Justiz und NS-Verbrechen

Verfahren Lfd.Nr.1510
Tatkomplex: NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten
Angeklagte:
Nör., Otto 1½ Jahre
Rot., Paul nur Sühnemassnahmen
Sti., Gustav 2½ Jahre
Wen., Fritz 4 Jahre Reha: die Vermögenseinziehung ist rechtsstaatswidrig und wird aufgehoben
Win., Felix 1 Jahr
Gerichtsentscheidungen:
LG/BG Neuruppin Zweigst. Brandenburg 490117 Az.: StKs115/48
LG/BG Potsdam 971008 Az.: 2BRH9415/96
Tatland: DDR
Tatort: HS Zuchthaus Brandenburg
Tatzeit: 33-45
Opfer: Häftlinge
Nationalität: Deutsche, Französische, unbekannt (ausländische)
Dienststelle: Haftstättenpersonal Zuchthaus Brandenburg
Verfahrensgegenstand: Misshandlung von Häftlingen. Abschiebung von missliebigen Häftlingen mittels sog. Asozialen-Transporte [siehe JuNSV Nr.310]. Einer der so abgeschobenen Häftlinge soll gegen Kriegsende bei der Gefängnisräumung des Zuchthauses Sonnenburg getötet worden sein [siehe JuNSV Nr.758]

Veröffentlicht in DDR-Justiz und NS-Verbrechen Band IX

 

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