Verfahren Lfd.Nr.1113
Tatkomplex: Kriegsverbrechen
Angeklagte:
Getter, Gerhard lebenslänglich Reha: nur die Verurteilung wegen nach 1945
begangener Straftaten ist rechtsstaatswidrig
Gerichtsentscheidungen:
LG/BG Schwerin 550112 Az.: 1Ks213/54 I244/54
Ob.Gericht der DDR 550203 Az.: 1aUst16/55
LG/BG Schwerin 940929 Az.: 51Rh492/94
Tatland: Russland
Tatort: Raum Brjansk
Tatzeit: 43-44
Opfer: Zivilisten
Nationalität: Sowjetische
Dienststelle: Wehrmacht Heer Flakeinheit 802
Verfahrensgegenstand: Partisanenbekämpfung in der Sowjetunion. Niederbrennen von
Dörfern, Vertreibung der Bevölkerung und Raub von Vieh und Lebensmitteln. Erschiessung
von insgesamt ca. 25 Frauen, Kindern und Greisen, die sich in einem bereits geräumten
Dorf versteckt hatten bzw. aus einem Haus, in dem sie eingesperrt worden waren, zu fliehen
versuchten. Erschiessung eines Mannes, der beim Verlassen eines geräumten Dorfes entdeckt
wurde [Weiter Aburteilung von nach 1945 begangenen Straftaten gemäss Art.6 Verfassung der
DDR]
Veröffentlicht in DDR-Justiz und NS-Verbrechen Band III
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