Verfahren Lfd.Nr.1077
Tatkomplex: Verbrechen der Endphase
Angeklagte:
Bründel, Martin Friedrich Heinrich Wilhelm Todesstrafe
Kunst, Christian Ludwig Karl Friedrich Todesstrafe
Gerichtsentscheidungen:
LG/BG Schwerin 620117 Az.: 2Bs16/61 I107/61
Ob.Gericht der DDR 620212 Az.: 3UstIII7/62
Tatland: DDR
Tatort: Heidsee bei Müsselmow
Tatzeit: 450506
Opfer: Zivilisten
Nationalität: Deutsche
Dienststelle: Privatperson
Verfahrensgegenstand: In Ausführung eines gegen Ende des Krieges gefassten
Beschlusses der Angeklagten und ihrer Ehefrauen beim Zusammenbruch gemeinsam den Freitod
zu wählen, töteten die Angeklagten zwei Tage nach dem Einmarsch der Roten Armee ihre
Ehefrauen und Kinder, begingen dann jedoch selbst keinen Selbstmord und verbreiteten das
Gerücht, ihre Angehörigen wären wahrscheinlich von sowjetischen Soldaten umgebracht
worden
Veröffentlicht in DDR-Justiz und NS-Verbrechen Band III
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