DDR-Justiz und NS-Verbrechen
Die ostdeutschen Strafverfahren wegen
nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1990
Anmerkungen zur Verfahrensübersicht
Diese Übersicht enthält die in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und - ab 1949 - in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) von der ostdeutschen Justiz durchgeführten Strafverfahren wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen. Dabei geht es um 932 Verfahren, in denen 1642 Angeklagte abgeurteilt worden sind.
Die über 1642 in diesen Verfahren
ergangenen Gerichtsentscheidungen liegen nahezu vollständig vor
und bilden die Grundlage für die in dieser Übersicht enthaltenen
Verfahrensbeschreibungen. Bei 5% der Angeklagten konnten die
Urteile trotz mehrjähriger intensiver Suche bei fast 40 Archiven
und Dienststellen nicht aufgefunden werden. In diesen Fällen
stützt sich die Verfahrensbeschreibung auf behördeninterne
Übersichten und Studien, Justizkarteien,
Presseveröffentlichungen und Hinweise in anderen (ost- und
westdeutschen) Verfahren.
In dieser Übersicht sind die Verfahren
chronologisch geordnet worden, wobei das Urteilsdatum des
rechtskräftig gewordenen Urteils der Tatsacheninstanz
massgeblich ist. Die Verfahren sind mit den Nummern 1001 ff.
versehen und rücklaufend numeriert worden: das letzte in der DDR
abgeschlossene Verfahren (aus dem Jahre 1989) erscheint somit
als erstes in der Übersicht (Lfd.Nr.1001). Die sog.
Waldheimverfahren aus dem Jahre 1950 tragen die Nummer 2001 ff.
In dieser Reihenfolge und mit dieser
Nummer sind die Urteile dieser Verfahren in den Jahren 2002-2010
in der Urteilssammlung "DDR-Justiz und NS-Verbrechen"
veröffentlicht worden.
Die Nummer 001-1000 sind für die westdeutschen Verfahren
reserviert.
Anders als bei den westdeutschen Verfahren, sind bei den SBZ/DDR-Verfahren auch diejenige Verfahren verzeichnet worden, die sich mit NS-Tötungsverbrechen befassen, die vor dem 1.9.1939 begangen worden sind. Die in der Anfangsphase des NS-Regimes (1933/1934) begangenen Verbrechen sind in einem eigenen Tatkomplex ("frühe NS-Verbrechen") zusammengefasst worden.
In sogenannten Rehabilitierungsverfahren können seit 1991 auf Antrag des Verurteilten (oder seiner Nachkommen) SBZ/DDR-Urteile wegen Rechtsstaatswidrigkeit aufgehoben werden. Wenn ein solches Verfahren stattgefunden hat, wird über den Ausgang dieses Verfahrens bei dem jeweiligen Angeklagten nach dem Stichwort 'Reha' informiert.
In Anlehnung an der bei den westdeutschen Verfahren von den deutschen Landesjustizverwaltungen diesbezüglich gemachten Auflage sind die Namen der Angeklagten gekürzt worden, wenn sie nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder zum Tode verurteilt worden sind. Ausserdem sind die Namen solcher Angeklagten, deren Verfahren nach 1991 in einem Rehabilitierungsverfahren für rechtsstaatswidrig erklärt worden sind, anonymisiert worden. Das betrifft vor allem sämtliche in den sog. Waldheimverfahren verurteilten Angeklagten. Die Namen von Personen der Zeitgeschichte sind jedoch nie gekürzt worden.
Verfahren, die sich in Folge dieser Namenskürzungen nicht über den jeweiligen Angeklagten ermitteln lassen, können meistens über die Dienststelle des Angeklagten oder den Tatort aufgefunden werden.