DDR-JUSTIZ UND
NS-VERBRECHEN
Die ostdeutschen Verfahren wegen nationalsozialistischer
Tötungsverbrechen
1945 - 1990
ausländische angeklagte
Angeklagte, die vor Anfang ihrer Dienstleistung in oder bei einer deutschen Dienststelle nicht - oder nicht nur - die deutsche Staatsangehörigkeit hatten.