DDR-JUSTIZ UND NS-VERBRECHEN
Die ostdeutschen Verfahren wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen
1945 - 1990

ausländische angeklagte

Angeklagte, die vor Anfang ihrer Dienstleistung in oder bei einer deutschen Dienststelle nicht - oder nicht nur - die deutsche Staatsangehörigkeit hatten.