JUSTIZ UND NS-VERBRECHEN
Die westdeutschen Verfahren wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen
 seit 1945

opfer
(nationalität)

Soweit das Urteil eine solche Feststellung ermöglichte, sind bosnische, kroatische und serbische Opfer als solche, im übrigen als jugoslawische Opfer verzeichnet worden. Entsprechendes gilt für Opfer aus der Tschechoslowakei.